Der soziale Nahraum ist ein geschützter Bereich, in dem jeder Mensch Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen erwartet. Dorthin kann er sich zurückziehen und Kraft schöpfen. Wird dieser Lebensraum verletzt, kann dies für die Betroffenen schwerwiegende psychische und physische Folgen haben. Darauf möchte die Kreispolizeibehörde Steinfurt zum heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November hinweisen.
Rund ein Drittel aller Frauen wurde schon Opfer von Beziehungsgewalt. Dies kommt in allen Einkommens-, Bildungs- und Altersschichten vor. Viele Betroffene suchen die Schuld bei sich selbst oder sehen keine Möglichkeit, die Beziehung zu beenden. Mitunter sind auch Kinder von der Gewalt zwischen den Eltern betroffen. Häusliche Gewalt und Straftaten im sozialen Nahbereich bleiben häufig unerkannt. Opfer schweigen aus Scham, Hilflosigkeit oder Schuldgefühlen. Oft werden Übergriffe vom Opfer heruntergespielt oder verschwiegen, aus Angst vor weiteren Gewalttaten.
Gewalt im sozialen Nahbereich darf als Problem weder verschwiegen noch bagatellisiert werden, denn auch die Privatsphäre ist kein rechtsfreier Raum. Die Menschenwürde bleibt auch in Ehe und Familie oder anderen Wohn- und Lebensgemeinschaften, in Pflege- oder Heimeinrichtungen das wichtigste Grundrecht einer Person. Dabei ist es ganz unerheblich, wie alt die Menschen sind und in welcher Beziehung sie zueinanderstehen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt auch hinter der Wohnungstür. Deshalb ist es für Opfer besonders wichtig, Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Hilfe bei Gewalt in Beziehungen:
• Wenden Sie sich, vor allem in der akuten Bedrohungssituation, an die Polizei unter der Notrufnummer 110. Die Polizei wird Sie schützen und hat die Möglichkeit, Täter für mehrere Tage aus der Wohnung zu verweisen.
• Lassen Sie mögliche Verletzungen immer von Ärzten dokumentieren.
• Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, z.B. bei örtlichen Beratungsstellen. Das kostenlose Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 und via Online-Beratung (https://onlineberatung.hilfetelefon.de/) unterstützt Betroffene 365 Tage im Jahr rund um die Uhr und in mehreren Sprachen.
• Beantragen Sie bei Gericht eine Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Das Gericht kann den Gewalttäter in der Regel für sechs Monate aus der gemeinsamen Wohnung verweisen, auch wenn er der Mieter oder Eigentümer ist.
• Das Gericht kann auch Anordnungen erlassen, die dem Täter verbieten, sich Ihnen gegen Ihren Willen zu nähern, Sie anzurufen, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, usw. Dies schützt Sie auch außerhalb Ihrer Wohnung.
• Wenn Ihr Partner Ihnen Gewalt androht, wenden Sie sich an die Polizei.
• Als Opfer von Gewalt haben Sie Rechte, die Sie schützen.
Wenn Sie Zeuge von häuslicher Gewalt werden:
• Schauen Sie nicht weg. Machen Sie in einer akuten Situation auch andere (Nachbarn, Bekannte, Freunde) auf die Gewalt aufmerksam.
• Bieten Sie Opfern Ihre Unterstützung an.
• Als Angehörige, Freunde oder Nachbarn können Sie sich anonym und kostenfrei unter der Nummer 116 016 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ beraten lassen.
• Wenden Sie sich in akuten Bedrohungssituationen an die Polizei unter der Notrufnummer 110. Stellen Sie sich, wenn nötig, auch als Zeuge zur Verfügung.