Bei der Polizei NRW gilt nach wie vor für die Einstellung in den Polizeidienst grundsätzlich eine Mindestkörpergröße von 1,63 m.
Bewerbenden, die eine Körpergröße unter 1,63 m aufweisen, soll zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen eines individuellen Tests den Nachweis zu erbringen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zu einer Beschränkung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt. Dieses Testverfahren wird mit der Sporthochschule Köln nach wissenschaftlichen Standards entwickelt.
Mit einem erfolgreich absolvierten, sportwissenschaftlichen Test, der mit Blick auf eine vollumfängliche und sachgerechte polizeiliche Aufgabenwahrnehmung die dafür notwendigen physischen Anforderungen überprüft und sicherstellt, erhalten nun auch Bewerberinnen und Bewerber unter 1,63 m Körpergröße Zugang zum regulären mehrstufigen Auswahlverfahren für die Einstellung in die Polizei NRW.
Mit dem Test stellen Bewerberinnen und Bewerber unter Beweis, dass sie trotz einer Unterschreitung der Mindestkörpergröße fähig sind, den außergewöhnlichen physischen Anforderungen des Polizeidienstes gerecht zu werden.
„Wir freuen uns, dass wir ein sportwissenschaftliches Testverfahren einführen werden, das Bewerberinnen und Bewerber unterhalb der Mindestkörpergröße einen Zugang in die Polizei NRW ermöglicht, aber gleichzeitig auch den hohen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen an Polizistinnen und Polizisten im täglichen Einsatz kompromisslos Rechnung trägt.“
Die geforderte Mindestkörpergröße von 1,63 m ist kein „Bauchgefühl“, sondern das fundierte Ergebnis der Summe aller aktuellen Erhebungen, Argumente und wissenschaftlicher Feststellungen. Polizistinnen und Polizisten müssen sich gerade im Ernstfall auf die Kompetenzen ihrer Kolleginnen und Kollegen verlassen können. Daher ist eine entsprechende Physis ein unverzichtbarer Beitrag zu mehr Schutz, Sicherheit und Gesundheit unserer Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.