Sachgebiet Waffenrecht

Asservate Waffen
Sachgebiet Waffenrecht
Die Regelungen des Waffenrechtes gelten nicht nur in Düsseldorf, sondern im gesamten Bundesgebiet.

Kontaktmöglichkeiten:

Das Sachgebiet ZA 16 Waffenrecht ist für sämtliche waffenrechtlichen Fragen im Bereich des Düsseldorfer Stadtgebietes zuständig.

Wir stehen Ihne per E-Mail unter waffenrecht.duesseldorf [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]duesseldorf[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder auf dem Postweg unter Polizeipräsidium Düsseldorf, Postfach 101110, 40002 Düsseldorf jederzeit zur Verfügung. Grundsätzlich können alle waffenrechtlichen Angelegenheiten schriftlich oder per E-Mail erledigt werden. Ein persönliches Erscheinen ist im Regelfall entbehrlich.

Sofern im Einzelfall ein persönliches Gespräch notwendig werden sollte, wird die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter einen entsprechenden Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren. Wir bitten um Verständnis dafür, dass aus organisatorischen Gründen keine Besuche ohne Termin möglich sind.

Gerne nehmen wir Ihr Anliegen auch telefonisch entgegen. Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:

  • dienstags       10.00 – 12:00 Uhr
  • mittwochs      10:00 – 12:00 Uhr
  • donnerstags   14:00 – 16:00 Uhr

unter der Rufnummer 0211-870 1616.

Allgemeine Informationen zum Thema Waffen finden Sie zudem auf der Seite Waffenrecht | Internetwache Polizei NRW .

Sollten Sie ein Anliegen im Bereich Ordnungswidrigkeiten oder Bewachungsunternehmen haben, wenden Sie sich bitte an die Rufnummern 0211-870 1606 oder 0211-870 1608.

Für Fragen rund um das Thema Schießstätten, Sachkunde und Waffenhändler wenden Sie sich bitte an die nachfolgenden Rufnummern 0211-870 1612 oder 0211-870 1619.

Im Downloadbereich stehen Ihnen Formulare zur Verfügung, die Sie benötigen, wenn Sie bei Ihrer Polizei Düsseldorf einen Antrag zum Waffenrecht stellen wollen.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110