Das Abbrennen der genannten pyrotechnischen Gegenstände ist anlässlich von Fußballspielen kategorisch und ausnahmslos verboten! Das Risiko schwerer Verletzungen wie Verbrennungen, Gehörschäden oder Knalltraumata ist sehr hoch.
Bengalisches Feuer kann Temperaturen bis zu 2000 Grad Celsius erzeugen, die schon ohne direkten Kontakt mit der Fackel zu Verbrennungen führen können.
Das Einatmen von Rauchgasen eines Rauchtopfes ist gesundheitsschädlich.
Das gleißende Licht einer Leuchtfackel kann zu einer massiven Blendung der Augen führen.
Die Wirkung von Pyrotechnik (massive Hitze, starke Rauchentwicklung, Explosionswirkung) kann nicht kontrolliert werden. Insbesondere in einer Menschenmenge wie im Stadion ist die Gefahr groß, dass es zu einer nicht kontrollierbaren Situation kommt. Schon schwacher Wind oder das Anrempeln durch andere Personen kann sich fatal auswirken.
Bereits das Mitführen derartiger Gegenstände führt deshalb zu polizeilichen Maßnahmen gegen den Besitzer und ist unbedingt zu unterlassen.
Das Zünden von Pyrotechnik stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Wird eine Person verletzt oder die Einrichtung des Stadions beschädigt, stehen Straftatbestände wie gefährliche Körperverletzung oder Sachbeschädigung im Raum, die deutlich härter bestraft werden und zivilrechtliche Forderungen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld nach sich ziehen.