Das LKA NRW gibt Adressennachweise von Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen sowie von elektronischen Überfall- und Einbruchmeldeanlagen heraus.
Adressnachweis von Errichterunternehmen für mechanischen Sicherungseinrichtungen
Lassen Sie die Sicherungstechnik fachgerecht von Unternehmen montieren, die in den Adressnachweisen des Landeskriminalamtes (LKA) NRW gelistet sind.
Errichterunternehmen, die in den Adressnachweis des LKA NRW aufgenommen sind, erfüllen die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen eines Pflichtenkatalogs und haben sich unter anderem verpflichtet:
- geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende (Nachrüst-)Produkte anzubieten
- eine fachgerechte Kundenberatung zu garantieren
- den Kunden schriftliche und eindeutige Angebote abzugeben
- nach Auftragserteilung die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden
- einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten und
- eine fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen
Die Polizei NRW übernimmt keine Haftung für die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten. Vereinzelt gibt es auch bei gelisteten Firmen Hinweise auf eine nicht den Regelwerken entsprechende Durchführung.
Darüber hinaus können grundsätzlich auch nicht gelistete Firmen fachgerechte Montagen von Sicherungstechnik leisten.