Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet

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Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet
Polizei Münster setzt weiteren Baustein zur Bekämpfung der Kriminalität im Bahnhofsumfeld um
PLZ
48143
Polizei Münster
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Die Polizei Münster hat die Waffen- und Messerverbotszone rund um den Bahnhof nun offiziell eingerichtet. Mit der Genehmigung und Veröffentlichung des Innenministeriums im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes sowie der Anbringung der Hinweisschilder wird ein weiterer Baustein zur Bekämpfung der Messerkriminalität konsequent umgesetzt.

„Mit der Montage der knapp 50 Hinweisschilder ist die Waffen- und Messerverbotszone nun für alle Bürgerinnen und Bürger klar erkennbar. Das schafft Transparenz, Rechtsklarheit – und ein wichtiges Signal: Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände haben hier nichts zu suchen“, so Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf am Dienstag (12.8.) bei einem Vor-Ort-Termin am Hauptbahnhof.

Die neue Verbotszone erstreckt sich über den westlichen Bereich des Hauptbahnhofs sowie den Bremer Platz. Dort ist das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen wie Messer - unabhängig von der Klingenlänge und Beschaffenheit -, Schlagstöcke, Elektroschocker oder Reizstoffsprühgeräte – untersagt. Ausnahmen bestehen nur für Personen, die ein berechtigtes Interesse für das Führen der Gegenstände haben - zum Beispiel ein Handwerker, der sein Werkzeug für Arbeiten in der Zone benötigt. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. 
Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer befürwortet für die Stadt Münster die Einrichtung der Zonen. „Die Waffen- und Messerverbotszonen senden das klare Signal, was wir unter Normalität im öffentlichen Raum verstehen. Sicherheit rund um den Bahnhof ist eine gemeinsame Aufgabe der Polizei Münster und der Stadt Münster“, betont Heuer.

Die Polizei Münster hatte die Waffenverbotszone im Bahnhofsbereich beantragt, da es hier im vergangenen Jahr zu erhöhten Straftaten unter Einsatz von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen gekommen war.


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Quick Check - Was ist generell verboten?

Das Mitführen folgender Waffen und Messer generell in der Öffentlichkeit: 

- „Verbotene Waffen“ gemäß § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG. Darunter fallen insbesondere:
- Butterfly, Faust-, Gürtel-, Fall- und Springmesser und bestimmte beidseitig geschliffene Springmesser mit einer Klinge von über 8,5 cm 
- Stahlrute, Totschläger und Schlagringe 
- Schlagringmesser und Wurfsterne 
- Molotow-Cocktail 
- Präzisionsschleuder 
- Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Erdrosseln die Gesundheit zu schädigen (Nun-Chaku) 
- Distanz-Elektroimpulsgerät (genannt Air-Taser) 
- Reizstoffsprühgeräte ohne Zulassungs- oder Prüfzeichen (keine Tierabwehrsprays)


Waffen nach § 42a WaffG ohne berechtigte Interessen, insbesondere:

- Anscheinswaffen (z.B. Spielzeug, das optisch den Eindruck scharfer Schusswaffen erweckt, Softair) 
- Hieb- und Stoßwaffen (Schlagstock, Säbel, Degen, Bajonette, Dolch, Schwert) 
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehender Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm


Quick Check – Was ist darüber hinaus in der Waffen- und Messerverbotszone verboten?

- Jede Art von Schusswaffen, auch Schreckschuss- und Druckluftwaffen. 
- Gegenstände, die die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen beseitigen oder herabsetzen können (z.B. Elektroimpulsgeräte und Reizstoffsprühgeräte mit Zulassungs- oder Prüfzeichen).
- Jede Art von Messer unabhängig von der Klingenlänge und der Beschaffenheit. Umfasst sind daher auch Alltagsmesser wie z.B. Klapp-/Taschenmesser, Schweizermesser, Küchenmesser und Multitools.


Was ändert sich für die Polizei?
In den neu eingerichteten Zonen kann die Polizei Personen und mitgeführte Taschen kotrollieren, um verbotene Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sicherzustellen, auch ohne konkreten Anlass.

Die Polizei Münster wird verstärkt in der Zone präsent sein und regelmäßig kontrollieren. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken und potentielle Gewalttaten frühzeitig zu erkennen. „Ein Messer gehört nicht in die Jackentasche – weder am Bahnhof noch anderswo“ verdeutlichte Dorndorf.

Die Einrichtung der Waffen- und Messerverbotszone ist Teil eines landesweiten Maßnahmenpakets gegen die zunehmenden Messerkriminalität. Innenminister Herbert Reul erklärte bereits im Rahmen der Einführungen der Zonen: „Waffenverbotszonen sind eine Maßnahme von vielen, um Messerkriminalität einzudämmen. Niemand muss bewaffnet durch die Straßen laufen – Messer sind kein Accessoire, sondern lebensgefährlich.“

Die genauen Bereiche der Waffen- und Messerverbotszonen in Münster finden Sie unter folgendem Link:

https://muenster.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-muenster
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110