Ordnungsdezernent Christian Zaum: "Auch in diesem Jahr sind wieder über 200 Dienstkräfte des Ordnungsamtes im Einsatz, um gemeinsam mit der Polizei für Sicherheit an den tollen Tagen zu sorgen. Das erfolgreiche Konzept zur scherbenfreien Altstadt, das seit der Einführung die Anzahl der Schnittverletzungen drastisch reduziert hat, wird von den Feiernden hervorragend angenommen – und von unseren Dienstkräften konsequent kontrolliert, sodass die Feiernden sich auf eine glasfreie Altstadt einstellen können. Genau so konsequent gehen wir gegen Wildpinkler sowie in Sachen Jugendschutz vor."
Thorsten Fleiß, Leitender Polizeidirektor: "Die Sicherheit der Feiernden steht für uns an oberster Stelle und wir werden wieder mit einer Vielzahl an Beamtinnen und Beamten aus dem ganzen Land im Einsatz sein. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern hervorragend funktioniert und unsere vorhandenen Einsatzkonzepte greifen. Auch an den kommenden Karnevalstagen sind, neben dem Glasverbot, die Waffenverbotszone sowie die mobile und stationäre Videobeobachtung ein Bestandteil der Maßnahmen, die für die Sicherheit der Jecken und der Einsatzkräfte sorgen."
Wie in den Vorjahren gilt das Glasverbot in der Altstadt an Altweiber (27. Februar), Karnevalssonntag (2. März) und Rosenmontag (3. März). Die Aktion "Scherbenfreie Altstadt" trägt wesentlich zu mehr Sicherheit und Sauberkeit während des Karnevals bei. Besuchern ist es untersagt, Glasbehälter mitzuführen, und ansässige Händler sowie Außengastronomiebetriebe dürfen während der Karnevalstage keine Waren in Glas verkaufen.
Das Glasverbot in Düsseldorf gilt für den Kern der Düsseldorfer Altstadt an folgenden Tagen: Altweiberfastnacht, Donnerstag, 27. Februar, von 8 Uhr bis Freitag, 28. Februar, 5 Uhr, Karnevalssonntag, 2. März, ab 12 Uhr bis Veilchendienstag, 4. März, 5 Uhr.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs sind auf den Internetseiten der Landeshauptstadt unter www.duesseldorf.de/ordnungsamt/service/scherbenfrei.html einsehbar. Zusätzlich wird das Glasverbot an den 16 Zugängen zur Altstadt kontrolliert. Das Ordnungsamt wird mit großer Personalstärke im Einsatz sein und an Altweiber, Kö-Sonntag sowie Rosenmontag von einem privaten Sicherheitsdienst unterstützt. Die Feiernden nehmen das Verbot und die damit verbundenen Kontrollen erfahrungsgemäß positiv auf.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf informiert im Vorfeld auf Info-Screens an U-Bahn-Haltestellen, mit Beiträgen im Fahrgast-TV sowie im Sonderfahrplan der Rheinbahn. Außerdem machen Plakate auf den Awista-Fahrzeugen im gesamten Stadtgebiet auf die Aktion aufmerksam.
Rechtliche Grundlage des Glasverbots ist eine Allgemeinverfügung, welche die Stadt am 23. November 2024 im Düsseldorfer Amtsblatt veröffentlicht hat. Vor der erstmaligen Einführung des Glasverbots im Jahr 2011 hatten sich regelmäßig viele Menschen an Glasscherben verletzt. Die Zahl der Schnittverletzungen ist seitdem deutlich zurückgegangen.