Informationen zum Waffenrecht:
Wer Waffen oder Munition erwerben und besitzen möchte, benötigt eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
Das Sachgebiet ZA 16 Waffenrecht ist für sämtliche waffenrechtlichen Fragen im Bereich des Düsseldorfer Stadtgebietes zuständig und befindet sich in der Derendorfer Allee 4 in 40476 Düsseldorf.
Das Team der Waffenbehörde Sachgebiet ZA 16 ist zu folgenden Zeiten telefonisch für Sie erreichbar:
- dienstags 13.00 – 15:00 Uhr
- mittwochs 10:00 – 12:00 Uhr
- donnerstags 10:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb der telefonischen Servicezeiten können Sie Ihr Anliegen per E-Mail an waffenrecht.duesseldorf [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]duesseldorf[at]polizei[dot]nrw[dot]de) oder auf dem Postweg an
Polizeipräsidium Düsseldorf
Postfach 101110
40002 Düsseldorf
richten.
Hinweis zum Publikumsverkehr:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund diverser Änderungen im Waffengesetz die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen nicht - wie in den vergangenen Jahren durchgeführt - am selben Tag erfolgen kann und der Publikumsverkehr bei ZA 16 weiterhin geschlossen bleibt.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anträge per Post sowie per E-Mail an waffenrecht.duesseldorf [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]duesseldorf[at]polizei[dot]nrw[dot]de) einzureichen.
Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommen empfehlen wir Ihnen, Ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse (z.B. Waffenbesitzkarte, Europäischer Feuerwaffenpass) bei der Antragsstellung nicht beizufügen. Mithilfe des Gebührenbescheides werden Sie bei einer positiven Bearbeitung Ihres Antrages zu der Einreichung der Erlaubnisse aufgefordert.
Bezüglich weiterer waffenrechtlicher Angelegenheiten sind wir für Sie während der aufgeführten Servicezeiten telefonisch erreichbar. In Ausnahmefällen kann ein Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbart werden. Bitte erscheinen Sie daher nicht unaufgefordert und ohne einen Termin beim Pförtnerdienst.
Hinweise:
Hinweis für Jäger/-innen (aus gegebenem Anlass):
Aus Gründen des Datenschutzes gibt die Untere Jagdbehörde der Stadt Düsseldorf keine Daten über Jagdscheinverlängerungen an die Waffenbehörde des Polizeipräsidiums Düsseldorf weiter.
Das bedeutet, dass eine Verlängerung des Jagdscheines unverzüglich selbstständig an die Waffenbehörde zu melden ist.
In den letzten Monaten sind bei den deutschen Waffenbehörden viele Anträge auf Kleine Waffenscheine gestellt worden, so auch beim Polizeipräsidium Düsseldorf. Dies hat offensichtlich mit gewissen Vorfällen in der Vergangenheit sowie individuellen Erfahrungen zu tun, die das Sicherheitsgefühl vieler Menschen verändert haben.
Bevor Sie nun fortfahren und den Antrag ausfüllen und an die hiesige Behörde richten, werden Sie gebeten, die weiteren Informationen zur Kenntnis zu nehmen:
Jede Unsicherheit in der Handhabung mit Waffen kann fatale Folgen für Sie und Unbeteiligte haben. Bedenken Sie immer, dass Sie sich im Falle eines Waffengebrauchs in einer Stresssituation befinden. Hier kann es dazu kommen, dass Ihnen der Angreifer Ihre Gas-/Schreckschusswaffe entreißt, um diese gegen Sie zu richten.
Zudem ist es möglich, dass der Betreffende über eine scharfe Schusswaffe verfügt, so dass Sie sich in einer nahezu chancenlosen Situation befinden.
Bedenken Sie, dass Sie bei unangemessener Reaktion sich oder unbeteiligte Dritte verletzen können, welches ggf. Schadensersatzansprüche oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.
Ist Ihnen bewusst, dass Sie bei Volksfesten, Sportveranstaltungen oder ähnlich gelagerten öffentlichen Veranstaltungen die Waffen erst gar nicht führen dürfen, da Sie sich ansonsten strafbar machen?
Auch ist es – entgegen der weitläufig in der Bevölkerung verbreiteten Meinung – nicht erlaubt, mit der Waffe, insbesondere an Silvester/Neujahr zu schießen, schon gar nicht mit pyrotechnischer Munition.
Sie können anstelle der Gas-/Schreckschusswaffen erlaubnisfreie Tierabwehrsprays mit sich führen. Hierfür benötigen Sie auch keinen Kleinen Waffenschein.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsrate Waffenrecht gerne zur Verfügung.