An Wochenenden und vor Feiertagen gilt von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr für den Bereich der Altstadt und des Rheinufers ein Waffenverbot. Dies ist auf entsprechenden Schildern deutlich sichtbar. Es ist verboten, Waffen und Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Länge von mehr als vier Zentimetern mitzuführen.
Bei Veranstaltungen, wie auch am Japantag, gilt nach dem Waffengesetz ein generelles Verbot für das Mitführen von Waffen und Messern. Unter dieses Gesetz fallen auch bestimmte Deko-, Kostüm- und Anscheinswaffen. Die Düsseldorfer Polizei appelliert an alle Besucherinnen und Besucher dies zu berücksichtigen.
Die Düsseldorfer Polizei wird am Samstag die mobile Videobeobachtung einsetzen. Diese wird auf der Flinger Straße zu sehen sein.
Vor Beginn des Feuerwerkes, ab spätestens 20:00 Uhr, wird die Oberkasseler Brücke in Fahrtrichtung stadteinwärts und die Rhein-Knie-Brücke in Richtung stadtauswärts gesperrt.