Für die Beamten ergaben sich vor Ort Hinweise, dass der Mann alkoholisiert war. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte diesen Verdacht. Der 25-Jährige wurde daraufhin zur Blutprobenentnahme gebracht. Die Polizeibeamten fertigten eine Strafanzeige wegen „Trunkenheit im Verkehr“. Ob der Fahrer überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis war, ist nun ebenfalls Bestandteil der Ermittlungen. Einen Führerschein führte der Mann nämlich nicht mit. Sollte sich im Laufe der Ermittlungen bestätigen, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, wird er sich auch wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafrechtlich verantworten müssen.
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Autofahrer unter Alkoholeinfluss
PLZ
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