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Versammlungsrecht
Versammlungsrecht
Hinweise zum Anmeldeverfahren öffentlicher Versammlungen oder Demonstrationen

Im Art. 8 Grundgesetz ist das Recht, sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln, als hohes Gut der Demokratie verankert.
Wer die Absicht hat, eine Versammlung unter freiem Himmel zu veranstalten, muss diese Versammlung bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe/ Bewerbung der Versammlung erfolgen.
Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten werden Sie zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, bei welchem Sie als Anmelder/-in zu den Einzelheiten der Versammlungen seitens der Polizei beraten werden. Eine Kooperationspflicht Ihrerseits besteht nicht.

Bei der Anmeldung einer versammlungsrechtlichen Veranstaltung werden durch das zuständige Sachgebiet ZA 12 bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben.
Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 Absatz 1 und Absatz 2 der DSGVO in der nebenstehenden Datei 'Info für Betroffene bei Erhebung personenbezogener Daten'.

Für den Bereich Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum (z.B. bei Infoständen) wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Weitere Informationen und Anmeldung zur Sondernutzung

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