Das Kind verletzte sich leicht. Der Rollerfahrer flüchtete zunächst, konnte jedoch im Zuge der Fahndung angetroffen werden.
Die Beamten stellten außerdem fest, dass der Jugendliche nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Zudem besteht der Verdacht, dass kein gültiger Versicherungsschutz für den Roller vorliegt. Der Roller wurde für eine gutachterliche Untersuchung sichergestellt.
Nun erwartet den Dortmunder ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.