Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Polizei Dortmund
Wie mit der Pressemitteilung Nr. 0228 berichtet, verletzte ein 22-Jähriger einen 56-jährigen Mitarbeiter eines Ticketshops im Dortmunder Hauptbahnhof mit einem Messer.
Es bestand keine Lebensgefahr für den Mitarbeiter des Ticketshops.
Der Haftrichter erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund gegen den 22-Jährigen einen Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung.
Weitere Auskünfte erteilt ausschließlich die Staatsanwaltschaft Dortmund. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Staatsanwältin Andersson unter: 0231/92626123.