Polizeiliche Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr gemäß § 1 Abs. 1 PolG NRW neben Strafverfolgung und Opferschutz integraler Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrags und damit polizeiliche Kernaufgabe. Die Polizei leistet einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Vorrangiges Ziel ist das Reduzieren von Tatgelegenheiten und die direkte Abwehr sozialschädlichen Verhaltens tatbereiter Personen.
Die Drogen- und Suchtprävention der Polizei Düsseldorf bietet
- Gruppenvorträge
- Multiplikatorenschulungen
- schulische Aufklärungsarbeit
zu den Themen
- legale und illegale Substanzen
- aktuelle Situation und Trends
- Suchtentstehung und -ursachen
- Stoff- und Rechtskunde aus polizeilicher Sicht
- strafrechtliche Konsequenzen
ab der Jahrgangsstufe 8, um folgende Ziele zu erreichen:
- Genussfähigkeit
- Selbstbewusstsein
- Konfliktfähigkeit
- Kreativität
- Beziehungsfähigkeit
- Selbstständigkeit
- Unrechtsbewusstsein
Wir sind Ansprechpartner für alle am Erziehungsprozess beteiligten Personen, insbesondere Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Betreuer/innen, Ausbilder/innen, Multiplikatoren und andere Interessierte.
Wir sind keine Suchtberatungsstelle.
Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwangs (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss!