Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Drogenprävention
Polizeiliche Drogenprävention Düsseldorf
Kontaktieren Sie uns gerne:
Wir sind Ansprechpartner in Fragen zum Thema Sucht, Jugendschutz, BtmG oder vermitteln Sie an die verantwortlichen Stellen weiter.

Bei akuten Gefährdungsaspekte wählen Sie bitte die 110 oder das Schutztelefon des Jugendamtes 0211- 40934069.

Polizeiliche Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr gemäß § 1 Abs. 1 PolG NRW neben Strafverfolgung und Opferschutz integraler Bestandteil des polizeilichen Gesamtauftrags und damit polizeiliche Kernaufgabe. Die Polizei leistet einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Vorrangiges Ziel ist das Reduzieren von Tatgelegenheiten und die direkte Abwehr sozialschädlichen Verhaltens tatbereiter Personen.

Die Drogen- und Suchtprävention der Polizei Düsseldorf bietet

  • Gruppenvorträge
  • Multiplikatorenschulungen
  • schulische Aufklärungsarbeit

zu den Themen

  • legale und illegale Substanzen
  • aktuelle Situation und Trends
  • Suchtentstehung und -ursachen
  • Stoff- und Rechtskunde aus polizeilicher Sicht
  • strafrechtliche Konsequenzen

ab der Jahrgangsstufe 8, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Genussfähigkeit
  • Selbstbewusstsein
  • Konfliktfähigkeit
  • Kreativität
  • Beziehungsfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Unrechtsbewusstsein

 

Wir sind Ansprechpartner für alle am Erziehungsprozess beteiligten Personen, insbesondere Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Betreuer/innen, Ausbilder/innen, Multiplikatoren und andere Interessierte.

Wir sind keine Suchtberatungsstelle.

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwangs (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss!

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110