Aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben haben Arbeitgeber sog. Beauftragte zu bestellen, die sich mit Themen zum Arbeitsplatz, dessen Gestaltung und Optimierung auseinandersetzen und die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmer verbessern aber auch gem. gesetzlicher Rahmenbedingungen schützen.
Hierzu sind u. a. bestellt
- ein Jugendbeauftragter
- ein Beauftragter für den Haushalt
- ein Brandschutzbeauftragter
- ein Datenschutzbeauftragter
- ein Informationssicherheitsbeauftragter
- eine Gleichstellungsbeauftragte
- ein Beauftragter für Arbeitssicherheit und -schutz
- ein Kontaktbeamter für muslimische und interkulturelle Einrichtungen
Die jeweiligen Erreichbarkeiten finden Sie auf der rechten Seite.